In Zeiten von Personalmangel, Stellenstreichungen und Arbeitsverdichtung fragen sich viele Beschäftigte, wie sie ihr Pensum noch bewältigen können...
immer mehr Vorgänge müssen in kürzerer Zeit von immer weniger Personal erledigt werden. Einige der Betroffenen werden auch zuvor schon am Rande der Kapazitäts- und Belastungsgrenze gearbeitet haben. Hört man sich auf den Fluren der Dienststellen um, so machen vielfach die Worte Rückstände, Zeitmangel und Überlastung die Runde.
Wenn Arbeitsvorgaben nicht (mehr) zu erfüllen sind, kann es zwingend erforderlich sein, dass die betroffenen Beschäftigten ihre Notsituation beim Arbeitgeber bzw. Dienstherrn melden, da sich aus der Überlastung Gefahren für Gesundheit und Sicherheit der eigenen wie auch anderer Personen ergeben können. Der Fachbegriff für dieses S.O.S-Signal am eigenen Arbeitsplatz heißt Überlastungsanzeige - doch was ist konkret damit gemeint, und wie ist mit diesem Notruf-Instrument umzugehen?
Um eine individuelle Entscheidungsfindung zu erleichtern, ist es unbedingt sinnvoll, die Rechtslage zu kennen und mögliche Konsequenzen einer Überlastungsanzeige (oder ihres Unterlassens) zu überblicken. Den rechtlichen Hintergrund wie auch die Wirkungsweise von Überlastungsanzeigen erhellt ein Beitrag ab Seite 12 ff. dieser Ausgabe. Mit den politischen Vorgaben, die immer häufiger zum Überschreiten von Belastungsgrenzen führen, befasst sich das Editorial auf dieser Seite des GdS-Magazins.
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